Aus aktuellem Anlass, möchten wir alle Pächter bitten die Eingangstore in den Wintermonaten ganztägig geschlossen zu halten!
Geben Sie den Kriminellen keine Einladung zum stehlen und verweilen!
Verwenden Sie für Ihre Kleingartenparzelle für alle Türen fachgerecht eingebaute Zylinderschlösser und Sicherheitsschließbleche. Zäune sollten intakt sein und eine angemessene Größe haben (zum Weg 1,20 m). Alle Fenster und Türen an der Gartenlaube und Nebengebäuden sollten beim Verlassen fest verschlossen werden und die Fenster bei längerer Abwesenheit von außen vollflächig mit einer massiven Voll- oder Schichtholzplatte abgedeckt werden. Eine Kleingartenparzelle sollte nicht von Hecken und Bäumen zugewuchert sein.
Geben Sie den Tätern keine Hilfsmittel in die Hand. Verschließen Sie alle Gartengeräte und Werkzeuge sorgfältig. Schalten Sie, wenn möglich, bei den Außensteckdosen den Strom ab. Organisieren Sie eine funktionierende Nachbarschaftshilfe. Tauschen Sie Telefonnr. zur gegenseitigen Information aus. Achten Sie bei Kontrollgängen in der kalten Jahreszeit auch auf die Nachbargärten. Bringen Sie niemals Ihr eigenes Leben und dass Ihrer Mitmenschen in Gefahr!
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Bücherverleih im Vereinshaus!
Wir haben aus einer privaten Sammlung sehr lesenswerte Bücher erhalten und für unsere Vereinsmitglieder ein Bücherregal eingerichtet.
Gerne wird Frau Hofmann in der Gartensaison April bis Oktober, jeden ersten Montag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr und den darauf folgenden Freitag 17.00 bis 18.00 Uhr, ihre Welt der Lyrik für Euch öffnen.
Es gibt doch nichts schöneres in einer gemütlichen Runde, mit einem guten Getränk und selbstgebackenes über das gelesene zu berichten und Buchempfehlungen auszusprechen.
Eure Büchereule freut sich auf Euer kommen und sagt schon jetzt:
Herzlich Willkommen an alle kleinen und großen Leser und Leserinnen eines guten Buches!
Natürlich sind auch neue Bücher willkommen!
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Fachberater der Kleingartenanlage "Freiland"
Unser Fachberater Herr Manfred Krüger ist langjähriger Pächter im KGV "Freiland" und wir schätzen seine Erfahrungen rund um die Bereiche Anbau von Obst und Gemüse, Baumschnitt und natürlich das Wichtigste, die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen.
Es ist immer wieder Lehrreich ihm zu zuhören, denn sein offenes und herzliches Wesen lädt gern zu einem Gespräch über das Gartenleben zu erzählen ein. Man selber will dann nur noch in den Garten und loszulegen.
Herr Krüger ist also der richtige Ansprechpartner für Rat suchende Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, wenn es rund um das Thema Grün im Garten geht.
Er erklärt gerne jedem Vereinsmitglied umweltgerechtes, zeitgemäßes und erfolgreiches Bewirtschaften eines Kleingartens.
Gerne können Sie ihn über den Gartenzaun ansprechen oder ein persönlichen Termin vereinbaren.
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Trampolin - Ein Sportgerät mit Gefahrenpotenzial!
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Trampolin um kein Spiel-, sondern um ein Sportgerät. Von der Nutzung von Trampolinen kann eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehen und dies nicht nur bis zur Nachbarparzelle, auch das Verhältnis zu benachbarten Anliegern kann sich dadurch verschlechtern. Die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr muss eingehalten werden.
Das Thema der Haftung und einer vom Trampolin ausgehenden Gefahr sollte auch nicht vernachlässigt werden. Sicherlich laden die Kinder des Besitzers des Trampolins gerne ihre Freunde und Nachbarskinder zum Spielen ein. Für den ungeübten Nutzer besteht eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Der überwiegende Teil der gemeldeten Unfälle ging auf die Trampoline zurück, obwohl alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt waren und die Geräte jährlich vom TÜV überprüft wurden.
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Bringen Sie Ihren Garten in eine moderne und gesunde Oase, da haben Nadelgehölze, Koniferenarten wie einzeln stehende Bäume und Sträucher als auch Hecken nichts mehr zu suchen!
Mit der neuen Rahmenkleingartenordnung, die seit 01.01.2020 in Kraft getreten ist, wurden sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten im Kleingarten verboten.
Das Verbot dient dem Umweltschutz, da Koniferen das Bodenmilieu verschlechtern und Krankheiten übertragen können. Die in Deutschland nicht heimischen Koniferen tendieren dazu, die Böden zu versauern und Krankheiten zu übertragen. Sie sind häufig Schädlingsüberträger des Birnengitterrost. Darüber hinaus bieten Koniferen weder Nahrung noch Unterschlupf für heimische Tierarten.
Das Schnittgut von Thujahecken und andere Koniferen ist hochgiftig und benötigt sehr lange für die Kompostierung und birgt die Gefahr, dass der Kompost zu sauer wird.
Der Kirschlorbeer erfreut sich großer Beliebtheit in Gärten. Der NABU warnt jedoch vor der „hochgiftigen, ökologischen Pest“, die dieser Strauch für die Natur darstellt.
Trotz Bestandschutz möchten wir darauf hinweisen, keine der verbotenen Gehölze neu zu pflanzen. Wenn es Ihnen möglich ist, nehmen Sie sich das Entfernen der Koniferen und Nadelgehölze jetzt schon an. Wir möchten Ihnen bei Pächterwechsel oder bei Kündigung des Gartens hohe finanzielle Kosten ersparen und alleine die Körperkraft, Aufwand und Entsorgung kann die zu hoch gewachsenen Bäume, Hecken und Sträucher sehr erschweren.
Wichtiger Hinweis zur Höhe des Sichtschutzes in der Kleingartenanlage!
In der KGO ist in Pkt. 5.2. eindeutig definiert: Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten.
Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 m sein.
Ein sogenannter Formschnitt ist auch unter Beachtung des Vogelschutzes in der Spanne vom 1. März bis zum 30. September erlaubt. Selbstverständlich achtet man auf brütende gefiederte Gesellen! Der beste Zeitpunkt für einen einmaligen Schnitt der immergrünen Hecke ist nach dem 24. Juni bis Ende Juli.
Ein stärkerer Rückschnitt ist nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gestattet.
Beispiele für Sichtschutz.
Noch ein Tipp: Für Neuanpflanzungen sollten nur heimische Gehölze verwendet werden, die von den Vögeln auch als Brutplatz angenommen werden. Dazu zählt nicht die beliebte Thuja, sondern die Hainbuche, Kornelkirsche, Rotbuche, immergrüne Hecken, Blütenhecken wie Liebliche Weigelie, Zierquitte und Fingerstrauch. Auch Hecken mit schöner Herbstfärbung und Früchten, wie Kornelkirsche, Graue Strauchmispel, hat der Fachhandel im Angebot und erfreut im Herbst das Auge.
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Birnengitterrost
Ursache dieser Krankheit ist der wirtswechselnde Rostpilz -Gymnosporangium sabinae. Dieser wird von dem Sadebaum auch Gift-Wacholder genannt übertragen. Bei Befall mit Birnengitterrost erscheinen meist im Frühsommer schon auf der Oberseite der Blätter leuchtend gelb-rote Flecken, auf denen kleine dunkle Pünktchen sichtbar sind. Um Birnenbäume zu einer ertragreichen Ernte zu führen, dürfen langfristig betrachtet keine anfälligen Wacholderbüsche mehr in der Nähe der Bäume gepflanzt werden und die schon gesetzten Büsche müssen entfernt werden.
Mittel gegen Birnengitterrost sind rar. Einzig Duaxo Universal Pilz-frei von Compo hilft bei frühzeitiger Anwendung, die Ausbreitung des Pilzes zu verhindern.
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Begriff "Kleingärtnerische Nutzung"
Der/Die Kleingärtner/in ist, gemäß des mit dem Kleingartenverein abgeschlossenen Pachtvertrages, Pächter/in einer Kleingartenparzelle, der auch den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegt. § 1 Absatz 1 regelt die Begriffsbestimmung wie folgt:
Das Badebecken in der Kleingartenparzelle - Was ist zu beachten!
Das Errichten (mauern, eingraben, aufstellen) eines Badebeckens über einen Durchmesser von 3,60 Meter ist unzulässig!
Ihre Zulässigkeit in den KGV des SLK ergibt sich aus dem Beschluss des 7. Verbandstages des LSK vom 20.11.2004 – aktuelle Kleingartenordnung. Demnach kann dem Kleingartenpächter das Aufstellen eines nicht ortsfesten Badebeckens, dessen Durchmesser nicht größer als 3,60 m sein darf, durch den KGV als Verpächter genehmigt werden.
Der Kleingartenpächter hat sich die Genehmigung vor dem Aufstellen des Badebeckens beim Vorstand des KGV einzuholen. Dem Antrag ist das schriftliche Einverständnis des/der Nachbarn beizufügen.
Es ist durchaus legitim, dass der KGV Festlegungen dahingehend trifft, dass bspw. die tatsächlich zulässige Größe des Badebeckens von der Größe der Pachtsache abhängig gemacht wird.(Abschnitt 6.3.2. der KGO).
Werden die sich für den betreffenden Kleingartenpächter aus Abschnitt 6 der Rahmenkleingartenordnung des SLK und den hierzu ergangenen Beschlüssen des KGV ergebenden Verpflichtungen verletzt, kann der KGV jederzeit die erteilte Genehmigung widerrufen.
Da der Wasserinhalt des Badebeckens nicht täglich bzw. nicht in kurzen Zeitabständen gewechselt wird, werden diesem vielfach chemische oder andere Zusätze beigefügt. Den umweltrechtlichen Bedingungen und aus gesundheitlichen Gründen folgend, sollte jeder Betreiber eines Badebeckens sich über deren Inhalt Klarheit verschaffen und wie ist das Abwasser zu entsorgen. Es darf nicht in das Erdreich der Kleingartenparzelle abgelassen werden.
Der Vorstand des KGV "Freiland" e.V. handelt im Interesse des Natur- und Umweltschutzes sowie des Gesundheitsschutzes sehr verantwortungsbewusst und kann den Betreiber auffordern einer solchen Anlage auf Verlangen den Nachweis zu erbringen, welche chemischen oder anderen Zusätze und in welcher Menge er diesem Badewasser zuführt und auf welche Weise er den Inhalt umweltgerecht entsorgt.
Leipziger Gartenfreund Mitteilungsblatt der Leipziger Kleingärtnerverbände