Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
unser im Jahr 1919 gegründeter Kleingartenverein „Freiland" e.V. befindet sich im Leipziger Ortsteil Paunsdorf, Stadtbezirk Ost in der Döllingstraße 33.
Ein Spaziergang durch unseren Verein lädt zum Verweilen auf unserer Vereinswiese mit Blick zum architektonischen Wasserturm ein. Der Wasserspeicher selbst ist ein Behälter aus genietetem Stahlblech mit einem Fassungsvolumen von 350.000 Liter. Erwähnenswert sind die kleinen segmentbogigen Fenster sowie das polygonale Zeltdach mit den abgewalmten Gauben am Turm.
Im Jahr 2003 wurde das unter Denkmalschutz stehende Gebäude, welches nicht mehr in Betrieb ist, durch die kommunalen Wasserwerke verkauft. Seitdem ist das Gelände mit den historischen Bauten in Privatbesitz.
Unsere Kleingartenanlage hat fünf öffentliche Durchgangswege, die alle von der Döllingstraße zum Lehdenweg führen. Quer durch den Gartenverein (Gang 3) verlief der Ochsengraben, der als natürliches Entwässerungssystem die Weiden und Wiesen von den vorwiegend für den Getreideanbau vorgesehenen Feldern trennte, die sich bis zum Wäldchen hinzogen. Durch die Entstehung des Wohngebietes Neu-Paunsdorf wurde der Ochsengraben nicht mehr benötigt und im Jahr 1989 zugeschüttet.
Unsere Gartenanlage umfasst 7,12 ha Fläche. Auf diesem Gelände befinden sich 234 Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung. Anbau von Obst, Gemüse, Schnittblumen und Kräutern stehen bei uns im Vordergrund und der Garten bedarf einer regelmäßigen Pflege, Zeit und Lust am Vereinsleben.
Vereinswiese - Blick zum Vereinshaus
Vereinswiese - Blick zum Wasserturm
Gang 3 - ehemaliger Ochsengraben
Für unsere kleinen Besucher bietet sich ein schöner Spielplatz in der Döllingstraße 8, zum Klettern und Schaukeln an. Für die wanderlustigen Besucher ist ein weiterer Fußmarsch durch das anliegende Gebiet des "Grünen Bogen" sehr beeindruckend.
Unser Vereinshaus steht Ihnen für Festlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0152 28039669.
Erreichen können Sie uns mit der Straßenbahn Linie 7 und 8 sowie Bus Linie 90 – Haltestelle: Barbarastraße oder Straßenbahnhof Paunsdorf.
Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Kleingartenverein Freiland aus Leipzig
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Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das,
was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist:
Zeit, Zuwendung und Raum.
Dieter Kienast
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Vereinsfeste - Gestaltung - Planung - Umsetzung für das Jahr 2025
Wir möchten gerne mit Euch zusammen, einige Veranstaltungen durchführen.
Angrillen, Sommerfest, Flohmarkt, Kleingartenmarkt, Herbstfest, Abgrillen, Weihnachtsmarkt
Damit diese Veranstaltungen stattfinden können, benötigen wir viele helfende Hände.
In Planung ist ein Sommerfest am 14. Juni 2025. Diese Veranstaltung kann jedoch nur stattfinden, wenn sich Mitglieder zur Durchführung melden.
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Kleingartenbegehung 2025!
Wir werden Februar 2025 eine Runde durch unsere Kleingartenanlage gehen, dabei werden wir alle Kleingartenparzellen nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes begutachten.
Herr Manfred Krüger (Fachberater) und eine weitere Person (Vorstand) nehmen den Zustand der Laube und des Zaunes, Strauch- und Baumstand vor den Kleingartenparzellen unter die Lupe.
Wer noch vor diesem Termin Fragen rund um Baumschnitt und Anbau in seinem Kleingarten (Nutzgarten) hat, kann uns unter 0152 28039669 kontaktieren.
Den genauen Tag der Kleingartenbegehung geben wir Ihnen noch bekannt und wir stehen Ihnen vor Ort gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Pools und Trampoline der Norm für die gepachtete Kleingartenparzelle entsprechen!
Alle Pools und Trampoline die unerlaubt in das Erdreich eingebaut wurden (lt. Bundeskleingartenordnung nicht gestattet), müssen zurück gebaut werden. Sollte dies bis zur Wasseranstellung 2025 nicht getätigt sein, werden die Pool- und Trampolingenehmigungen zurückgezogen.
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Nach dem Bundeskleingartengesetz sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.
Diese aufgeführten Pflanzen sind wegen ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht erlaubt.
Nadelbäume, wie Tannen, Zeder, Lärchen, Eiben, Fichten, Erle, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Mammutbäume, Affenschwanzbäume
Lebensbäume oder Thujen Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.
Durch Verrottung der abfallenden Nadeln erfolgt zwangsläufige Versauerung der Böden.
Wirtspflanzen für Schaderreger.
Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.
Laubbäume, wie Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Ginkgo, Eberesche
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.
Deck- und Blütensträucher, wie Goldregen, Gemeine Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche/-apfel, Erbsenstrauch, Essigbaum, Felsenbirne, Scheinquitte, Haferschlehe, Bocksdorn, Feuerdorn, Rot- und Weißdorn, Zwergmispel/Glanzmispel, Wacholder aller Art, Korkenzieherweide, Weidenbohrer, Mandelbäumchen, Weymouths-Kiefer, Bambusgewächse, Chinaschilf, Gewöhnliche Waldrebe, Staudenknöterich, Schlingknöterich, Kanadische- und Riesengoldrute
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen!
Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.
Ein Kleingarten soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwiegend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen,
geprägt sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle müssen innerhalb der Kleingartenanlage den Blick in den Garten
gewährleisten. Desweiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender Nutzpflanzen, wie z. Bsp. Gemüse, Erdbeeren,
einjährige Schnittblumen und Kräuter beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Kern- oder Steinobstbäumen,
in Art und Anzahl nur solche Laubgehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m begrenzt werden können.
Das Kultivieren jeglicher Nadelbaumarten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet.
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Heckenhöhe an Wegen!
In der KGO ist in Pkt. 5.2. eindeutig definiert: „Die Außeneinfriedung der KGA sowie Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten. Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 m sein.
Für Neuanpflanzungen sollten nur heimische Laubgehölze verwendet werden, die von den Vögeln auch als Brutplatz angenommen werden.
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Der Tierhalter bzw. Tierführer hat dafür zu sorgen, dass mitgeführte Tiere ihre Notdurft nicht auf den Gemeinschaftsflächen und Vereinswegen verrichten. Dennoch abgelagerte Exkremente (Tierkot) sind sofort vom Tierhalter bzw. Tierführer zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen.
Das Urinieren der Hunde an den Gartenzäunen sollte zwingend abgestellt werden.
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