Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
unser im Jahr 1919 gegründeter Kleingartenverein „Freiland" e.V. befindet sich im Leipziger Ortsteil Paunsdorf, Stadtbezirk Ost in der Döllingstraße 33.

Ein Spaziergang durch unseren Verein lädt zum Verweilen auf unserer Vereinswiese mit Blick zum architektonischen Wasserturm ein. Der Wasserspeicher selbst ist ein Behälter aus genietetem Stahlblech mit einem Fassungsvolumen von 350.000 Liter. Erwähnenswert sind die kleinen segmentbogigen Fenster sowie das polygonale Zeltdach mit den abgewalmten Gauben am Turm.

Im Jahr 2003 wurde das unter Denkmalschutz stehende Gebäude, welches nicht mehr in Betrieb ist, durch die kommunalen Wasserwerke verkauft. Seitdem ist das Gelände mit den historischen Bauten in Privatbesitz.

Unsere Kleingartenanlage hat fünf öffentliche Durchgangswege, die alle von der Döllingstraße zum Lehdenweg führen. Quer durch den Gartenverein (Gang 3) verlief der Ochsengraben, der als natürliches Entwässerungssystem die Weiden und Wiesen von den vorwiegend für den Getreideanbau vorgesehenen Feldern trennte, die sich bis zum Wäldchen hinzogen. Durch die Entstehung des Wohngebietes Neu-Paunsdorf wurde der Ochsengraben nicht mehr benötigt und im Jahr 1989 zugeschüttet. 
Unsere Gartenanlage umfasst 7,12 ha Fläche. Auf diesem Gelände befinden sich 234 Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung. Anbau von Obst, Gemüse, Schnittblumen und Kräutern stehen bei uns im Vordergrund und der Garten bedarf einer regelmäßigen Pflege, Zeit und Lust am Vereinsleben.

     Vereinswiese - Blick zum Vereinshaus

    Vereinswiese - Blick zum Wasserturm

    Gang 3 - ehemaliger Ochsengraben

Für unsere kleinen Besucher bietet sich ein schöner Spielplatz in der Döllingstraße 8, zum Klettern und Schaukeln an. Für die wanderlustigen Besucher ist ein weiterer Fußmarsch durch das anliegende Gebiet des "Grünen Bogen" sehr beeindruckend.

Unser Vereinshaus steht Ihnen für Festlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0152 28039669.

Erreichen können Sie uns mit der Straßenbahn Linie 7 und 8  sowie Bus Linie 90 – Haltestelle: Barbarastraße oder Straßenbahnhof Paunsdorf. 

Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Kleingartenverein Freiland aus Leipzig



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Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das,
was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist:
Zeit, Zuwendung und Raum.
Dieter Kienast
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Samstag, den 26. Oktober 2024
Wasserabstellung / Ablesung von Wasser und Strom / Kleingartenbesichtigungen!

Die Mitgliedschaft in dem Kleingartenverein "Freiland" e.V. verpflichtet Sie zur persönlichen Anwesenheit in der gepachteten Kleingartenparzelle von 09.00 bis 15.00 Uhr.

Selbstablesung der Zählerstände ist nicht gestattet. Eine Person Ihres Vertrauens kann Sie an dem genannten Tag vertreten. Bitte klären Sie Ihren Dienstplan für den genannten Termin, damit es Ihre Anwesenheit ermöglicht!
Pflichten der Pächter:
1. Nach der Ablesung müssen alle Ventile geöffnet werden und über die ganze Winterperiode offen bleiben, damit das Wasser in den Leitungen abfließen kann und keine Frostschäden verursacht.
2. Die Wasseruhr muss abgebaut werden, dazu darf die befestigte Plombe entfernt werden. Bitte bewahren Sie die Wasseruhr trocken und frostsicher auf. (Nehmen Sie diese am besten mit nach Hause)
3. Die Ventile bleiben dran - Demontage ist nicht erlaubt!
Sollte uns der Frost schon vor dem genannten Termin überraschen, stellen wir das Wasser ohne Ankündigung ab! Der Termin zur Ablesung von Wasser, Strom und der Kleingartenbesichtigung bleibt bestehen.
Wir benötigen noch Ablesehelfer/innen. Bitte meldet Euch telefonisch oder per SMS bei Frank Wettig unter 0177 7351856.

MIt gärtnerischen Grüßen der Vorstand des KGV Freiland e.V.


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Unterschied Rückschnitt und Formschnitt!

Der Rückschnitt an Bäumen, Sträuchern und Hecken kann in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden!

Ein Baumschnitt sorgt dafür, dass genug Sauerstoff und Licht an die Pflanze gelangen und beugt so Pilzbefall vor. Der Rückschnitt fördert außerdem das Wachstum dicker und stabiler Äste. So wächst der Baum kontrolliert und bildet eine schöne Krone aus.
Wald- und Wiesenbäume und Sträucher bitte roden oder auf Höhe und Abstand laut Kleingartenordnung schneiden! Schützen Sie unsere Kleingartenanlage vor Schädlingen und Krankheiten. Vielen Dank!

-Auf die Plätze - Fertig - Scheren und Sägen los-

Der Formschnitt dient der Formerhaltung, indem neue Triebe der letzten Monate  zurückgeschnitten werden und ist grundsätzlich ganzjährig erlaubt, je nach Pflanzenart werden aber unterschiedliche Zeitpunkte empfohlen. Schneiden Sie Ihre Hecken regelmäßig in die vorgegebene Höhe, denn es erspart Ihnen viel Zeit.

Kirschlorbeerhecken richtig schneiden: Wie bei den meisten Heckenarten erfolgt auch bei dieser Heckenpflanze ein eventuell notwendiger starker Rückschnitt Ende Februar. Um Schädlinge oder eine Krankheit zu bekämpfen, darf man ihn dabei bis in Bodennähe zurückstutzen.
Den Formschnitt nimmt man am besten im Juni nach Ende der Blütezeit vor. In dieser Wachstumsphase wird der Neuaustrieb am stärksten angeregt. Möchte man verhindern, dass der Kirschlorbeer seine schwach giftigen Früchte ansetzt, schneidet man die Hecke ein weiteres Mal im Herbst. So entfernt man die Blütenansätze für das Folgejahr.
Da einige Pflanzenteile des Kirschlorbeer schwach giftig sind, sollte man mit Handschuhen die Hecke schneiden.

Die Hecke in konischer A-Form schneiden: Die Hecke exakt rechteckig zu schneiden, sieht zwar sehr akkurat aus, ist aber nicht ganz so günstig. 
Verjüngt sich die Hecke nach oben hin, kommt es zum einen in den Wintermonaten nicht zu Schäden durch die Schneelast und durch diese Schnittform gelangt mehr Sonnenlicht bis in den unteren Bereich der Hecke, so dass ein unschönes Verkahlen vermieden wird.
Die Hecke gerade horziontal schneiden: Für eine waagerechte Schnittkante ohne unschönes auf und ab stellt man an beiden Enden der Hecke einen Pfosten auf und spannt dazwischen eine Schnur. Entlang dieser Richtschnur kann man sich dann gut orientieren. 
Die Laubhecken am Zaun mit einem Abstand pflanzen, so dass man gut von allen Seiten her die Hecke schneiden kann. 

Für Fragen steht Euch wie immer unser Fachberater Herr Manfred Krüger zur Seite. Telefonnummer ist in den Schaukästen auf jedem Gang zu entnehmen!

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Nach dem Bundeskleingartengesetz sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Diese aufgeführten Pflanzen sind wegen ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht erlaubt.

Nadelbäume, wie Tannen, Zeder, Lärchen, Eiben, Fichten, Erle, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Mammutbäume, Affenschwanzbäume

Lebensbäume oder Thujen Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.

Durch Verrottung der abfallenden Nadeln erfolgt zwangsläufige Versauerung der Böden.
Wirtspflanzen für Schaderreger. 
Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume, wie Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Ginkgo, Eberesche

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.

Deck- und Blütensträucher, wie Goldregen, Gemeine Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche/-apfel, Erbsenstrauch, Essigbaum, Felsenbirne, Scheinquitte, Haferschlehe, Bocksdorn, Feuerdorn, Rot- und Weißdorn, Zwergmispel/Glanzmispel, Wacholder aller Art, Korkenzieherweide, Weidenbohrer, Mandelbäumchen, Weymouths-Kiefer, Bambusgewächse, Chinaschilf, Gewöhnliche Waldrebe, Staudenknöterich, Schlingknöterich, Kanadische- und Riesengoldrute 

 Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! 

Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.

 

Ein Kleingarten soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwiegend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen,
geprägt sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle müssen innerhalb der Kleingartenanlage den Blick in den Garten
gewährleisten. Desweiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender Nutzpflanzen, wie z. Bsp. Gemüse, Erdbeeren,
einjährige Schnittblumen und Kräuter beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Kern- oder Steinobstbäumen,
in Art und Anzahl nur solche Laubgehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m begrenzt werden können. 

 

Das Kultivieren jeglicher Nadelbaumarten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet.


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Heckenhöhe an Wegen!
Bei den monatlichen Begehungen der Mitglieder der Gartenfachkommission (GFK) des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner (SLK) in den Kleingartenanlagen (KGA) muss immer wieder die Höhe der Hecken beanstandet werden. In den Regelungen einiger Kleingärtnervereine (KGV) sind bereits konkrete Abmessungen für Hecken auf deren Pachtflächen fixiert. Richtschnur ist jedoch die Kleingartenordnung (KGO) des SLK, die jeder Pächter mit Übernahme einer Parzelle als Dokument mit erhält.
In der KGO ist in Pkt. 5.2. eindeutig definiert: „Die Außeneinfriedung der KGA sowie Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten. Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 m sein.
Für Neuanpflanzungen sollten nur heimische Gehölze verwendet werden, die von den Vögeln auch als Brutplatz angenommen werden. Dazu zählt die Hainbuche, Kornelkirsche, Rotbuche, immergrüne Hecken, Blütenhecken wie Liebliche Weigelie, Zierquitte und Fingerstrauch. Auch Hecken mit schöner Herbstfärbung und Früchten, wie Kornelkirsche, Graue Strauchmispel, hat der Fachhandel im Angebot und erfreut im Herbst das Auge.

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Der Tierhalter bzw. Tierführer hat dafür zu sorgen, dass mitgeführte Tiere ihre Notdurft nicht auf den Gemeinschaftsflächen und Vereinswegen verrichten. Dennoch abgelagerte Exkremente (Tierkot) sind sofort vom Tierhalter bzw. Tierführer zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen.
Das Urinieren der Hunde an den Gartenzäunen sollte zwingend abgestellt werden.


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Wichtiger Hinweis!

Drehen Sie bitte beim verlassen Ihres Gartens den Wasserhahn an der Wasseruhr zu!


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