Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
unser im Jahr 1919 gegründeter Kleingartenverein „Freiland" e.V. befindet sich im Leipziger Ortsteil Paunsdorf, Stadtbezirk Ost in der Döllingstraße 33.

Ein Spaziergang durch unseren Verein lädt zum Verweilen auf unserer Vereinswiese mit Blick zum architektonischen Wasserturm ein. Der Wasserspeicher selbst ist ein Behälter aus genietetem Stahlblech mit einem Fassungsvolumen von 350.000 Liter. Erwähnenswert sind die kleinen segmentbogigen Fenster sowie das polygonale Zeltdach mit den abgewalmten Gauben am Turm.

Im Jahr 2003 wurde das unter Denkmalschutz stehende Gebäude, welches nicht mehr in Betrieb ist, durch die kommunalen Wasserwerke verkauft. Seitdem ist das Gelände mit den historischen Bauten in Privatbesitz.

Unsere Kleingartenanlage hat fünf öffentliche Durchgangswege, die alle von der Döllingstraße zum Lehdenweg führen. Quer durch den Gartenverein (Gang 3) verlief der Ochsengraben, der als natürliches Entwässerungssystem die Weiden und Wiesen von den vorwiegend für den Getreideanbau vorgesehenen Feldern trennte, die sich bis zum Wäldchen hinzogen. Durch die Entstehung des Wohngebietes Neu-Paunsdorf wurde der Ochsengraben nicht mehr benötigt und im Jahr 1989 zugeschüttet. 
Unsere Gartenanlage umfasst 7,12 ha Fläche. Auf diesem Gelände befinden sich 234 Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung. Anbau von Obst, Gemüse, Schnittblumen und Kräutern stehen bei uns im Vordergrund und der Garten bedarf einer regelmäßigen Pflege, Zeit und Lust am Vereinsleben.

     Vereinswiese - Blick zum Vereinshaus

    Vereinswiese - Blick zum Wasserturm

    Gang 3 - ehemaliger Ochsengraben

Für unsere kleinen Besucher bietet sich ein schöner Spielplatz in der Döllingstraße 8, zum Klettern und Schaukeln an. Für die wanderlustigen Besucher ist ein weiterer Fußmarsch durch das anliegende Gebiet des "Grünen Bogen" sehr beeindruckend.

Unser Vereinshaus steht Ihnen für Festlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0152 28039669.

Erreichen können Sie uns mit der Straßenbahn Linie 7 und 8  sowie Bus Linie 90 – Haltestelle: Barbarastraße oder Straßenbahnhof Paunsdorf. 

Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Kleingartenverein Freiland aus Leipzig



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Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das,
was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist:
Zeit, Zuwendung und Raum.
Dieter Kienast


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Die Schere hat im Herbst und Winter Hochsaison!

Rückschnitt ist Teil der Gartenpflege. Stein-, Kern- oder Beerenobst-Gehölze profitieren vom Schnitt im Herbst. Hier kann der Schnitt zwischen Oktober und März erfolgen, solange kein Frost herrscht. Entsorgen Sie das Schnittgut schnell, um Schimmelbefall zu vermeiden.

Unser Fachberater Herr Krüger, steht Euch mit Rat und Tat zur Seite.

Koniferen und Nadelgehölze sind in einem Nutzgarten nicht mehr erlaubt!!!!

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 Das Vereinshaus steht zur Wasserabstellung am 25.10.25 allen Mitgliedern frei zur Verfügung!
Getränke werden bereitgestellt. Wer noch einen Kuchen beisteuern möchte, kann diesen gern an dem Tag ins Vereinshaus stellen.
Für die Kinder stehen Mal- und Basteltische bereit!



 
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Kleingartenbegehungen 2025!

Dieses Jahr stand am 11. Oktober 25 wieder die jährliche Kleingartenbegehung auf dem Plan. 30 Mitglieder wurden durch den Vorstand zu einem persönlichen Austausch in ihren Kleingarten bestellt. Gemeinsam haben wir uns in einem lockerem Gespräch über Freud und Leid der Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle unterhalten. Die Gespräche verliefen sehr positiv und jeder konnte was aus dem Treffen für sich mitnehmen.

Leider waren nicht alle bestellten Mitglieder gewillt den Termin wahrzunehmen. Sehr ärgerlich, da der Vorstand nun weitere Schritte zur ordentlichen Umsetzung der Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und unserer Vereinssatzung  einleiten muss.

Bei der Besichtigung unserer Vereinsanlage haben wir festgestellt, dass eine große Mehrzahl unserer Mitglieder ihre Kleingartenparzelle mit viel Zeit und Hingabe bewirtschaften und es für jedes Auge viel Schönes anzuschauen gibt.


Arbeitseinsätze 2025!

Wir möchten uns vielmals zu den durchgeführten Arbeitseinsätzen bedanken. Viele fleißige Hände haben unsere Anlage in der Grünflächenpflege verschönert. Für die Instandsetzung an Lauben, und dem Vereinshaus haben auch einige Mitglieder freiwillig und tatkräftig zum Erhalt beigetragen.


Weihnachtsmarkt auf dem Vereinsgelände für Groß und Klein 2025!

Wir als Vorstand würden uns sehr freuen, wenn wir gemeinsam noch für dieses Jahr einen kleinen Weihnachtsmarkt vor dem Vereinshaus durchführen. Gerne können alle Mitglieder eine E-Mail senden oder anrufen, wenn sie was zur Veranstaltung beitragen möchten.

Vielen Dank Euer Vorstand!


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Vielen Dank an die Teilnehmer  unseres Vereines am 13. Bowling-Cup.
Tolle Leistung wir sind Stolz auf Euch!

 


Bereits zum 13. Mal hatte der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner (SLK) den schon traditionellen Bowling-Cup der Kleingärtner organisiert. Gemeinschaftlicher Spaß und sportliche Bewegung zum Beginn der Gartensaison war und ist das bestimmende Motiv dieser Veranstaltung.
Am 03. April – um 18.00 Uhr trafen sich die 25 angemeldeten Teams im Bowl Play Bowling & Freizeitcenter.
Am Ende gelang dem Team „Pinschubser Freiland“ des KGV Freiland mit 2.178 Pins die Goldplatzierung. Die Bowler aus dem KGV Am Wasserwerk erspielten 2.110 Pins und erreichten den zweiten Platz. Dahinter landete das Team „Brandts Aue“ mit 2.083 Pins auf dem dritten Platz.
Der Wanderpokal steht im Vereinshaus zur Besichtigung. Vielleicht motiviert es unsere Mitglieder des KGV Freiland e.V. auch innerhalb des Vereines erfolgreiche Veranstaltungen durchzuführen. Meldet euch, falls Ihr Lust habt ein Vereinsfest zu gestalten.


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Vereinsfeste - Gestaltung - Planung - Umsetzung für das Jahr 2025

Wir möchten gerne mit Euch zusammen, einige Veranstaltungen durchführen.

Angrillen, Sommerfest, Flohmarkt, Kleingartenmarkt, Herbstfest, Abgrillen, Weihnachtsmarkt

Damit diese Veranstaltungen stattfinden können, benötigen wir viele helfende Hände.


 







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Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass für ein Badebecken eine Genehmigung erforderlich und der Norm für die gepachtete Kleingartenparzelle entsprechen muss! Auch dürfen diese nicht ins Erdreich eingebaut sein. 

Wir möchten Sie höflich bitten das Badebecken so aufzustellen, dass es den Vorgaben der eingereichten und erteilten Genehmigung durch den Vorstand des KGV Freiland e.V. entspricht. Vielen Dank!


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Nach dem Bundeskleingartengesetz sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einer Kleingartenparzelle (Nutzgarten) nicht erlaubt.

Diese aufgeführten Pflanzen sind wegen ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht erlaubt.

Nadelbäume, wie Tannen, Zeder, Lärchen, Eiben, Fichten, Erle, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Mammutbäume, Affenschwanzbäume

Lebensbäume oder Thujen Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.

Durch Verrottung der abfallenden Nadeln erfolgt zwangsläufige Versauerung der Böden. Es sind Wirtspflanzen für Schaderreger und die Flachwurzler können Gebäude und Wege durch den starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume, wie Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Ginkgo, Eberesche

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im diese haben schon im kleinen Stadium eine große Breite.

Deck- und Blütensträucher, wie Goldregen, Gemeine Haselnuss, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche/-apfel, Erbsenstrauch, Essigbaum, Felsenbirne, Scheinquitte, Haferschlehe, Bocksdorn, Feuerdorn, Rot- und Weißdorn, Zwergmispel/Glanzmispel, Wacholder aller Art, Korkenzieherweide, Weidenbohrer, Mandelbäumchen, Weymouths-Kiefer, Bambusgewächse, Chinaschilf, Gewöhnliche Waldrebe, Staudenknöterich, Schlingknöterich, Kanadische- und Riesengoldrute 

 Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! 

Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht mehr gestattet.

Die Kleingartenparzelle soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwiegend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen,
geprägt sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle muss innerhalb der Kleingartenanlage den Blick in den Garten
gewährleisten. Desweiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender Nutzpflanzen, wie z. Bsp. Gemüse, Erdbeeren,
einjährige Schnittblumen und Kräuter beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Kern- oder Steinobstbäumen,
in Art und Anzahl nur solche Laubgehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m begrenzt werden können. 


Das Kultivieren jeglicher Nadelbaumarten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet.


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Heckenhöhe an Wegen!

In der KGO ist in Pkt. 5.2. eindeutig definiert:
„Die Außeneinfriedung der KGA sowie Sichtschutzblenden und Sichtschutzpflanzungen innerhalb der Kleingärten an Sitzflächen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten. Einfriedungen zu den Gemeinschaftsflächen und zu den angrenzenden Kleingärten dürfen nicht höher als 1,20 m sein.
Für Neuanpflanzungen sollten nur heimische Laubgehölze verwendet werden, die von den Vögeln auch als Brutplatz angenommen werden.

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Der Tierhalter bzw. Tierführer hat dafür zu sorgen, dass mitgeführte Tiere ihre Notdurft nicht auf den Gemeinschaftsflächen und Vereinswegen verrichten. Dennoch abgelagerte Exkremente (Tierkot) sind sofort vom Tierhalter bzw. Tierführer zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen.
Das Urinieren der Hunde an den Gartenzäunen sollte zwingend abgestellt werden.


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